Wahlergebnisse der KGR-Wahlen
Herzlichen Glückwunsch an unsere Kirchengemeinderäte und allen WählerInnen für Ihre Beteiligung!
Herzliches Vergelt`s Gott an die Wahlausschussmitglieder für Ihre Arbeit, in einer momentan nicht einfachen Situation.
Auch an die Wählerinnen und Wähler, die trotz der Corona-Krise die Briefwahl genutzt haben um
unseren Kandidaten und Kandidatinnen mit ihrer Stimme den Rücken zu stärken: Vielen Dank!
Wahlergebnisse für
Wahlanfechtungen (§ 28 Kirchengemeindeordnung)
1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet. werden.
2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
a) Mängel in einer Person eines Gewählten oder
b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.
Hier finden Sie eine Stellungnahme zur KGR-Wahl aus der Pressestelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart